VERTRAGSPARTEIEN
Firma Bienen-Annrike EHU Olga Nikolova, in weiterer Folge als Verkäufer bezeichnet, und der Käufer / Besteller, in weiterer Folge Kunde genannt.
KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Unsere Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle Bestellwege und werden mit jeder Bestellung anerkannt.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in EUR.
Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.
Die Versand- und Lieferkosten werden den Kunden 1:1 weitergegeben! Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine nicht Termingerechte Zustellung der bestellten Ware an den Kunden durch Paketdienst Speditionsfirmen oder ähnlichen Transportmöglichkeiten durch dritte.
AHOLUNG VOR ORT, LIEFERUNG
1.) Selbstabholung: Artikel werden vom Kunden per E-Mail bestellt. Ist Ihre Bestellung abholbereit werden sie per E-Mail, SMS, oder Telefonisch durch den Verkäufer verständigt.
2.) Lieferung an Kunden: Artikel werden vom Kunden per E-Mail bestellt. Auftragsbestätigung und Proforma-Rechnung werden erstellt und an den Kunden gesendet. Sobald die Proforma-Rechnung bezahlt wurde ist der Auftrag für den Verkäufer bindend, die bestellten Artikel werden für den Versand vorbereitet. Lieferungen erfolgen per eigenen Transport oder per Botendienst. Lieferkosten / Versandkosten werden an Kunden 1:1 weiter geleitet.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kunde wird mit Vorauskasse beliefert. Nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages beim Verkäufer wird die Ware umgehend an die Angegebene Lieferadresse des Kunden geliefert / versendet. Sollte von Seiten des Verkäufers keine Lieferung nach Zahlungseingang möglich sein (Warenverfügbarkeit, etc. …) wird der Kunde sofort verständigt. Bei Abholung der Ware vor Ort akzeptieren wir auch Barzahlung.
WARENVERFÜGBARKEIT
Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die vom Kunden bestellte Ware kurzfristig nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden umgehend mit. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, kommt kein Vertrag zustande. Hierüber wird der Kunde informiert. Die aktuelle Lieferzeit ist nach Absprache mit dem Verkäufer zu vereinbaren.
ÄNDERUNG NACH KAUFABSCHLUSS
Jede bezahlte Rechnung (Vorauskasse System) wird zur weiteren Firmeninternen Abwicklung an Kommission bzw. Produktion weitergegeben. Der Verkäufer nimmt keine Änderung an bereits bezahlten Rechnungen, Aufträgen oder Angeboten vor. Sollten nach Bezahlung eine Änderung des Inhaltes (Stückzahl, Artikel, Lieferadresse, etc.) vom Kunden Ausdrücklich gewünscht werden übernimmt der Verkäufer keine Haftung auf
entstehende Zusatzkosten. Sollte ein Zusatzaufwand entstehen ist er vom Kunden zu übernehmen.
BEFÖRDERUNGSVEREINBARUNG
1) Die Lieferung der Ware (Ordnungsgemäß vom Verkäufer verpackt) an den Kunden erfolgt mit der Übergabe an einem Paket- Dienstanbieter bzw. Spedition Firma, damit geht die Gefahr zu diesem Übergabezeitpunkt an den Kunden über.
2) Schäden an den Paketen, der Verpackung muss der Kunde sofort bei Annahme der Ware vom jeweiligen Transportunternehmen bestätigen lassen.
3) Transportschäden an der Ware sowie Paket oder Palette sind sofort nach Erhalt der Lieferung zu kontrollieren, dokumentieren (Foto) und schriftlich zu melden.
4) Lieferzeit: Sobald die Verpackte Ware vom Paketdienst oder Spedition übernommen wurde ist der Verkäufer nicht für die Termingerechte Zustellung oder daraus verursachte Folgen zum Nachteil des Kunden in jeglicher Hinsicht verantwortlich.
5) Wird die Ware vom Kunden zum Zeitpunkt der An- Lieferung nicht angenommen (Palette, Pakete od. ähnliches) so ist der Kunde für die entstehenden Kosten der Rücksendung oder Neuzustellung aufzukommen.
Die Verrechnung der entstandenen Zusatzkosten einer neuen Zustellung (Paketdienst, Spedition etc.) erfolgt über den Verkäufer. Die Verrechnung von entstandenen Zusatzkosten kann vom Verkäufer vor Auslieferung an den Kunden eingefordert werden.
ANZAHLUNG
Der Anzahlungsbetrag über einen erteilten Auftrag oder Angebot wird zwischen Kunden und dem Verkäufer (mindestens 50 % vom Auftragswert) vereinbart.
GERICHTSSTAND
Es gilt Österreichisches Recht mit Vertragssprache Deutsch.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Der Kunde Informiert den Verkäufer unverzüglich über Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie die Übermittlung rechtsfertiger Unterlagen und eine Kopie der Pfändungsprotokolle.
KUNDENINFORMATION UND DATENSCHUTZ
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Verkäufer per E-Mail oder Postweg mittels Broschüren über Angebote unseres Hauses informiert. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Der Verkäufer richtet sich bei Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten streng an das Datenschutzgesetz.
ZAHLUNGSVERZUG
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnspesen (für jede Mahnung bis max. € 5,0) zu verrechnen.
Neben diesen Kosten gehen auch sämtliche beim Inkassoinstitut anfallenden Kosten (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/96) zu Lasten der schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden.
RÜCKTRITTSRECHT
Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt des Artikels diesen ohne Angabe von Gründen in der Originalverpackung sofern vorhanden -zurückzusenden. Die Kosten und Gefahr sind bei Rücksendung vom Kunden zu Übernehmen.
Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
GEWÄHRLEISTUNG BZW. GARANTIE
Wir haften für Mängel, die die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist, auch wenn sich dieser Mangel erst später zeigt. Geheimer Mangel bzw. verborgener Mangel wird anerkannt von den noch im rohen Zustand befindenden Holzzargen, Beutenböden sämtliches Zubehör der aus Holz Produzierten Artikel. Das heißt ohne jegliche Oberflächenbehandlung mit einem Holzschutz (Öle, Farben, Lasuren, etc…) und ohne das die Bienenwohnungen / Holzzargen, Beutenböden und aus Holz produzierten Artikel mit Bienen bewohnt wurden.
Baukastensystem – Zargen, Böden zum selber zusammenbauen: Der Verkäufer als Hersteller und Produzent der Holz Zargen – Teile sowie der Bodenbretter/ Böden übernimmt keine Haftung auf die selber vom Kunden geschraubt,- oder Zusammengeklopften (mit Gummihammer) Eckverbindungen bzw. zur Gänze der Restlichen Verbindungen die vom Kunden Selber montiert werden. Als kein versteckter Mangel wird das verziehen (schwinden und quellen) des Holzes mit bereits Bewohnten Bienenstöcken / Holzzargen (Bezeichnung Erklärung „Bienenstöcke“ sind die Aufeinander gesetzten Holzzargen gemeint) oder Beuten / anerkannt. Zusätzliches Informationsblatt über Holzbeuten vom Hersteller wurden vor Bestellung und Kaufabschluss gelesen und verstanden.
FÖRDERSTELLE, BUCHHALTUNG
Bei jedem Kaufabschluss zwischen Kunde und Verkäufer wird eine Rechnung / Zahlungsbeleg ausgestellt welche für eine Förderzusage, Buchhaltung ähnliches Akzeptiert wird. Der Verkäufer nimmt keine Änderungen an bereits ausgestellten Rechnungen vor. Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses mit dieser Vereinbarung sowie über die für ihn bestmögliche Fördermöglichkeit der gekauften Bienenwohnungen / Imkereizubehör vom Verkäufer Informiert. Für eine richtig und Zeitgerecht passende positive Anerkennung der Förderzusage von (der)
Förderstelle (n) ist der Kunde selbst verantwortlich.
ABHOLUNG WERK / LAGER
Der Kunde ist für die Beladung sowie die richtige Ladegutsicherung verantwortlich. Die bereitgestellte bzw. bestellte Ware sind vor Ort vom Verkäufer auf Richtigkeit kontrolliert. Sollte die Stückzahl mit der Rechnung / Lieferschein nicht übereinstimmen oder defekte beschädigte Ware bereit stehen so ist dies vor Ort einem Mitarbeiter zu melden und wird vom Verkäufer richtiggestellt. Reklamationen von fehlenden Teilen im
Nachhinein (sobald die gekaufte / Bestellte Ware zuhause oder woanders umgeladen wird) werden nicht Anerkannt.
GLÄUBIGERSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu das wir im Falle eines Zahlungsverzuges Namen, Geburtsdatum, Anschrift und den offenen Rechnungsbetrag an ein Kreditschutzunternehmen unserer Wahl zur weiteren Bearbeitung weitergeben.